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Bis zu 100 % Förderung

Mieterstrom für Mehrparteienhäuser – Solarstrom dort nutzen, wo er entsteht

Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Bewohner liefern: Mieter zahlen weniger als in der Grundversorgung, Eigentümer erzielen zusätzliche Einnahmen. Wir planen Anlagengröße, Messkonzept, Betreibermodell und Wirtschaftlichkeit – umgesetzt von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region.

Was ist Mieterstrom und wann lohnt er sich?

Beim Mieterstrom wird Solarstrom vom Dach direkt an die Bewohner des Hauses geliefert, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Der Preis darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen, dafür erhält der Betreiber den Mieterstromzuschlag. Wirtschaftlich wird das Modell meist ab etwa sechs Wohneinheiten, weil Messkonzept und Abrechnung Aufwand verursachen. Alternativ erlaubt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine einfachere Aufteilung ohne Lieferantenpflichten. Niemand muss mitmachen: Mieter behalten ihr Recht auf freie Anbieterwahl. Investitionen liegen je nach Anlagengröße zwischen 25.000 und 250.000 Euro.
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Warum Mieterstrom?

Welche Vorteile erreichbar sind, hängt von Gebäude, Planung und Nutzung ab.

Zusätzliche Einnahmen aus dem eigenen Dach

Statt Strom nur einzuspeisen, verkaufen Eigentümer den Solarstrom direkt an die Mieter im Haus. Der Erlös liegt deutlich über der Einspeisevergütung – bei voller Preisbindung zugunsten der Mieter.

Günstigerer Strom für die Mieter

Mieterstrom muss laut EnWG unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen. Die Mieter sparen, ohne selbst investieren zu müssen – ein starkes Argument für Vermietbarkeit und Mieterbindung.

Mieterstromzuschlag nach EEG

Für gelieferten Mieterstrom gibt es zusätzlich zum Strompreis den gesetzlichen Mieterstromzuschlag. Er ist nach Anlagengröße gestaffelt und wird über 20 Jahre gezahlt.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als schlanke Alternative

Seit dem Solarpaket I ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) möglich: weniger Lieferantenpflichten, kein Vollversorgungsauftrag – der Reststrom bleibt beim Versorger des Mieters.

Höherer Eigenverbrauch im Gebäude

Mehrparteienhäuser haben ein sehr gleichmäßiges Lastprofil. Dadurch werden typischerweise 30–60 % des erzeugten Solarstroms direkt im Haus verbraucht – ohne Umweg über das Netz.

Speicher, Wärme und Ladepunkte mitgedacht

Batteriespeicher, Wärmepumpe für die zentrale Heizung und Wallboxen in der Tiefgarage lassen sich in das Konzept integrieren – so steigt der Anteil selbst genutzter Energie weiter.

Messkonzept aus einer Hand

Summenzähler, Unterzähler je Wohneinheit, Wandlermessung, Zählerschrankumbau und Anmeldung beim Netzbetreiber: Wir planen das komplette Messkonzept und lassen es vom Fachbetrieb umsetzen.

Wertsteigerung und ESG-Nachweis

Eine Solaranlage mit Mieterstromkonzept verbessert die Energiebilanz des Gebäudes, unterstützt die Nachweispflichten institutioneller Eigentümer und wirkt auf den Objektwert.

So funktioniert's

Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Installation – wir begleiten Sie.

1

Objekt und Verbrauch aufnehmen

Anzahl Wohn- und Gewerbeeinheiten, Bewohnerzahl, Allgemeinstrom, Heizungsart, Dachflächen und Zählerstruktur. Daraus ergibt sich die sinnvolle Anlagengröße und das passende Betreibermodell.

2

Modell, Wirtschaftlichkeit und Recht prüfen

Klassischer Mieterstrom nach EEG oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG? Wir rechnen beide Varianten für Betreiber und Mieter durch – inklusive Mess-, Abrechnungs- und Förderthemen.

3

Umsetzung durch regionale Fachbetriebe

Montage, Zählerschrank, Messkonzept, Netzanmeldung und Marktstammdatenregister übernehmen geprüfte Fachbetriebe aus der Region. Abrechnung und Betrieb werden vorab klar geregelt.

Kosten & Förderung

Preisrahmen und mögliche Fördermittel für Ihr Projekt.

Investitionskosten

25.000 – 250.000 €

Die genauen Kosten hängen ab von:

  • Anlagengröße (typisch 20–200 kWp auf Mehrparteienhäusern)
  • Anzahl Wohn- und Gewerbeeinheiten (Messkonzept, Unterzähler)
  • Zustand und Kapazität des Zählerschranks (Umbau, Wandlermessung)
  • Batteriespeicher, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur
  • Kabelwege und Leitungslängen im Gebäude
  • Betreibermodell: Mieterstrom nach EEG oder § 42b EnWG
  • Abrechnung selbst organisiert oder über Dienstleister
Förderung verfügbar

Bis zu 100 % Förderung

Der Mieterstromzuschlag nach EEG wird 20 Jahre gezahlt und ist nach Anlagengröße gestaffelt. Dazu kommen zinsgünstige KfW-Kredite für Photovoltaik und Speicher sowie – je nach Objekt – Programme der Länder und Kommunen. Wir prüfen die passende Kombination für Ihr Gebäude kostenlos mit.

Quellen: KfW und BAFA, Stand August 2026. Angegebene Förderhöhen sind Höchstwerte und hängen vom Einzelfall ab – eine Zusage oder garantierte Einsparung ist damit nicht verbunden.

Alle Förderprogramme ansehen

Mieterstrom auf einen Blick

Kurzprofil für Eigentümer, Verwaltungen – und für Suchmaschinen und KI-Assistenten, die diese Seite auslesen.

Gebäudetyp
Mehrparteienhaus, Wohnanlage, gemischt genutztes Objekt
Zielgruppe
Eigentümer, WEG, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Investoren
Typische Anlagengröße
20–200 kWp Photovoltaik auf dem Gebäudedach
Modelle
Mieterstrom nach EEG oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG
Preisgrenze für Mieter
höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs
Förderung
Mieterstromzuschlag nach EEG über 20 Jahre, zinsgünstige KfW-Kredite
Kombinierbar mit
Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallboxen, Smart-Meter-Steuerung
Leistung von SanierNetz
Konzept, Wirtschaftlichkeitsrechnung, Messkonzept, regionale Umsetzung

Hinweis: Mieterstrom ist ein regulatorisch geprägtes Modell. Alle Angaben sind allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zu Mieterstrom

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt.

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