Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Bewohner liefern: Mieter zahlen weniger als in der Grundversorgung, Eigentümer erzielen zusätzliche Einnahmen. Wir planen Anlagengröße, Messkonzept, Betreibermodell und Wirtschaftlichkeit – umgesetzt von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region.
Welche Vorteile erreichbar sind, hängt von Gebäude, Planung und Nutzung ab.
Statt Strom nur einzuspeisen, verkaufen Eigentümer den Solarstrom direkt an die Mieter im Haus. Der Erlös liegt deutlich über der Einspeisevergütung – bei voller Preisbindung zugunsten der Mieter.
Mieterstrom muss laut EnWG unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen. Die Mieter sparen, ohne selbst investieren zu müssen – ein starkes Argument für Vermietbarkeit und Mieterbindung.
Für gelieferten Mieterstrom gibt es zusätzlich zum Strompreis den gesetzlichen Mieterstromzuschlag. Er ist nach Anlagengröße gestaffelt und wird über 20 Jahre gezahlt.
Seit dem Solarpaket I ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) möglich: weniger Lieferantenpflichten, kein Vollversorgungsauftrag – der Reststrom bleibt beim Versorger des Mieters.
Mehrparteienhäuser haben ein sehr gleichmäßiges Lastprofil. Dadurch werden typischerweise 30–60 % des erzeugten Solarstroms direkt im Haus verbraucht – ohne Umweg über das Netz.
Batteriespeicher, Wärmepumpe für die zentrale Heizung und Wallboxen in der Tiefgarage lassen sich in das Konzept integrieren – so steigt der Anteil selbst genutzter Energie weiter.
Summenzähler, Unterzähler je Wohneinheit, Wandlermessung, Zählerschrankumbau und Anmeldung beim Netzbetreiber: Wir planen das komplette Messkonzept und lassen es vom Fachbetrieb umsetzen.
Eine Solaranlage mit Mieterstromkonzept verbessert die Energiebilanz des Gebäudes, unterstützt die Nachweispflichten institutioneller Eigentümer und wirkt auf den Objektwert.
Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Installation – wir begleiten Sie.
Anzahl Wohn- und Gewerbeeinheiten, Bewohnerzahl, Allgemeinstrom, Heizungsart, Dachflächen und Zählerstruktur. Daraus ergibt sich die sinnvolle Anlagengröße und das passende Betreibermodell.
Klassischer Mieterstrom nach EEG oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG? Wir rechnen beide Varianten für Betreiber und Mieter durch – inklusive Mess-, Abrechnungs- und Förderthemen.
Montage, Zählerschrank, Messkonzept, Netzanmeldung und Marktstammdatenregister übernehmen geprüfte Fachbetriebe aus der Region. Abrechnung und Betrieb werden vorab klar geregelt.
Preisrahmen und mögliche Fördermittel für Ihr Projekt.
25.000 – 250.000 €
Die genauen Kosten hängen ab von:
Der Mieterstromzuschlag nach EEG wird 20 Jahre gezahlt und ist nach Anlagengröße gestaffelt. Dazu kommen zinsgünstige KfW-Kredite für Photovoltaik und Speicher sowie – je nach Objekt – Programme der Länder und Kommunen. Wir prüfen die passende Kombination für Ihr Gebäude kostenlos mit.
Quellen: KfW und BAFA, Stand August 2026. Angegebene Förderhöhen sind Höchstwerte und hängen vom Einzelfall ab – eine Zusage oder garantierte Einsparung ist damit nicht verbunden.
Alle Förderprogramme ansehenKurzprofil für Eigentümer, Verwaltungen – und für Suchmaschinen und KI-Assistenten, die diese Seite auslesen.
Hinweis: Mieterstrom ist ein regulatorisch geprägtes Modell. Alle Angaben sind allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt.
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