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Fachlich geprüft September 2026

Förderung für Ihre Sanierung

Ob Wärmepumpe, Dämmung, Fenster oder barrierefreies Bad – wir zeigen Ihnen, welche Förderungen aktuell möglich sind und worauf es ankommt.

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Welche Förderung gibt es für eine energetische Sanierung?

Für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite des Bundes: Die KfW-Heizungsförderung übernimmt beim Heizungstausch – etwa auf eine Wärmepumpe – 30 Prozent bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Grundsätzlich gilt ein Cap von 70 Prozent; 80 Prozent sind nur im Einkommensbonus-Sonderfall möglich. Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Anlagentechnik werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst, ein individueller Sanierungsfahrplan bringt zusätzlich 5 Prozent Bonus. Dazu kommen regionale Programme von Land, Kommune und Stadtwerken. Für KfW 458 werden vor dem Antrag eine BzA und ein Vertrag mit Förderbedingung benötigt; begonnen wird erst nach der Zusage.

Förderprogramme im Überblick

Von Heizungstausch über Dämmung bis hin zu barrierefreiem Umbau – hier finden Sie die wichtigsten Förderwege für Ihre Sanierung.

Aktueller Stand der KfW-Heizungsförderung

Die Förderung beträgt 30 % bis maximal 80 %. Vor dem Antrag werden eine BzA und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung benötigt. Mit der Umsetzung darf erst nach der KfW-Zusage begonnen werden.

BEG-Novelle 2026 · Wärmepumpen

Förderregeln für Wärmepumpen

Diese Übersicht fasst die aktuellen KfW-Bedingungen zusammen und zeigt anhand von Beispielen, wie Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammenspielen.

Fördersätze im Vergleich

ParameterBisherab 21.07.26ab 01.02.27ab 01.08.27
Max. förderfähige Kosten
für die erste Wohneinheit
30.000 €28.000 €27.250 €26.500 €
Grundförderung
30 %30 %30 %30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus
20 %16 %12 %8 %
Effizienz-Bonus
5 %entfälltentfälltentfällt
Einkommensbonus ≤ 30.000 €
30 %40 %40 %40 %
Einkommensbonus 30.000 – 40.000 €
30 %30 %30 %30 %
Einkommensbonus 40.000 – 50.000 €
0 %10 %10 %10 %
Familienzuschlag
Minderjährige Kinder reduzieren das Haushalts-Jahreseinkommen einmalig
− 10.000 €− 10.000 €− 10.000 €

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die offizielle KfW-Richtlinie (BEG EM). Der Klimabonus und Einkommensbonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer, der Einkommensbonus zusätzlich nur für die Haupt-Wohneinheit. Grundsätzlich gilt ein Cap von 70 %; bei 40 % Einkommensbonus sind für die selbstgenutzte Haupt-Wohneinheit bis zu 80 % möglich.

Zeitplan der Umstellung

1
21.07.2026Aktuelle Förderbedingungen

30 % Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, gestaffelter Einkommensbonus und maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.

2
01.02.2027Erste Anpassung

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt um 750 € auf 27.250 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt auf 12 %; die Grundförderung bleibt bei 30 %.

3
01.08.2027Zweite Absenkung

Max. Kosten weiter auf 26.500 € (halbjährliche Absenkung um 750 €). Klimabonus fällt auf 8 %.

Beispielrechnungen

Beispiel 1: Familie im Einfamilienhaus

Ausgangslage: Neue Wärmepumpe 32.000 €, Öl-Heizung wird ersetzt, mittleres Haushalts-Jahreseinkommen 55.000 €, zwei minderjährige Kinder, klimafreundliches Kühlmittel.

Bisher

Grundförderung 30 % + Effizienzbonus 5 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 %

16.500 €
Neu ab 21.07.2026

Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus 10 % (durch Familienzuschlag −10.000 €: anrechenbares Einkommen 45.000 €)

15.680 €

Durch den neuen Familienzuschlag reduzieren die zwei Kinder das anrechenbare Einkommen von 55.000 € auf 45.000 €. Damit greift erstmals der Einkommensbonus von 10 %, der den gesunkenen Klimabonus teilweise ausgleicht.

Beispiel 2: Eigentümer eines Mehrfamilienhauses

Ausgangslage: Neue Wärmepumpe 42.000 €, 25 Jahre alte Gas-Heizung wird ersetzt, Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit 3 WE bewohnt eine Einheit selbst, klimafreundliches Kühlmittel.

Bisher

Grundförderung 30 % + Effizienzbonus 5 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % (auf 1/3)

17.500 €
Neu ab 21.07.2026

Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (auf 1/3)

14.840 €

Hier fällt die Kürzung deutlicher aus: Der Effizienzbonus entfällt komplett und der Klimabonus sinkt. Die Förderung reduziert sich um 2.660 €.

Quelle: KfW-Merkblatt 458, Stand 07/2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen KfW-Förderbedingungen und die individuelle Förderzusage.

Förderquoten im Vergleich

Die Förderhöhe hängt von der Art der Maßnahme ab. Heizungsförderung und energetische Einzelmaßnahmen werden unterschiedlich bezuschusst.

Heizungsförderung (BEG)

MaßnahmeGrundförderungKlimabonusEinkommensbonusMaximalAntrag
Wärmepumpe30 %bis zu +16 %bis zu +40 %bis zu 80 %*KfW
Biomasseheizung30 %bis zu +16 %bis zu +40 %bis zu 80 %*KfW
Solarthermie30 %bis zu +40 %bis zu 60 %KfW

Aktueller Stand laut KfW-Merkblatt 458 (07/2026): 30 % Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt halbjährlich auf 12 % / 8 %) und gestaffelter Einkommensbonus. *Grundsätzlich maximal 70 %; bis 80 % nur bei 40 % Einkommensbonus für die selbstgenutzte Haupt-Wohneinheit.

Klimageschwindigkeitsbonus: Beim Austausch einer funktionsfähigen Öl- oder Gasheizung (älter als 20 Jahre) gegen eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung. Nur für selbstnutzende Eigentümer.

Einkommensbonus (neu gestaffelt): 40 % bis 30.000 € HH-Einkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Familienzuschlag: minderjährige Kinder reduzieren das anrechenbare HH-Einkommen einmalig um 10.000 €.

Alle Angaben sind Richtwerte. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Einzelfall, den geltenden Programmrichtlinien und der Bewilligungsstelle ab.

So beantragen Sie Förderung

1

Beratung

Energieberater oder Fachbetrieb konsultieren

2

Fördervertrag

Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung schließen

3

Antrag & Zusage

Mit BzA und Vertrag beantragen; Zusage abwarten

4

Auszahlung

Nach Fertigstellung Förderung erhalten

Wichtig für KfW 458: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag wird vor dem Antrag mit Förderbedingung geschlossen. Mit dem Vorhaben darf erst nach der KfW-Zusage begonnen werden. Für andere Programme gelten deren jeweilige Bedingungen.

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Wählen Sie Ihre Situation – wir zeigen Ihnen, welche Förderwege für Sie relevant sind.

Ich möchte meine Heizung tauschen

Beim Heizungstausch sind 30 % bis maximal 80 % KfW-Förderung möglich; die reguläre Obergrenze liegt bei 70 %.

Ich möchte dämmen oder Fenster erneuern

Für Fassade, Dach, Keller oder neue Fenster gibt es bis zu 20 % Zuschuss über das BAFA.

Ich plane eine Badsanierung

Je nach Situation kommen KfW-Zuschüsse, Pflegekassenmittel oder steuerliche Förderung infrage.

Ich möchte barrierefrei umbauen

Die KfW fördert barrierefreie Umbauten mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten – unabhängig vom Alter.

Ich habe einen Pflegefall in der Familie

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Ich möchte mehrere Maßnahmen kombinieren

Verschiedene Förderprogramme lassen sich oft kombinieren. Ein Sanierungsfahrplan hilft, die beste Strategie zu finden.

Viele Eigentümer verschenken Fördergeld

Weil Programme verwechselt, Fristen übersehen oder Förderungen falsch kombiniert werden. Eine frühzeitige Prüfung kann das verhindern.

Programme verwechselt

Viele Eigentümer beantragen das falsche Programm oder übersehen lukrativere Alternativen.

Fristen übersehen

Bei KfW 458 wird vor dem Antrag ein Vertrag mit Förderbedingung geschlossen; begonnen wird erst nach der Zusage. Andere Programme haben eigene Fristen.

Falsch kombiniert

Manche Förderungen lassen sich kombinieren, andere schließen sich aus. Das richtig einzuschätzen ist schwierig.

Häufige Fragen zur Förderung

Verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Förderprogramme, Anträge und Voraussetzungen.

Hinweis zur Aktualität und Haftung

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen zu Förderprogrammen basieren auf unserer Recherche zum aktuellen Zeitpunkt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Förderbedingungen, Förderhöhen und Programmrichtlinien können sich jederzeit durch Entscheidungen der Bundesregierung, der Landesregierungen oder der jeweiligen Förderstellen ändern.

Eine tagesaktuelle Prüfung bei den zuständigen Bewilligungsstellen (z. B. BAFA, KfW, Pflegekasse oder regionale Förderbanken) ist daher vor jeder Antragstellung zwingend erforderlich.

SanierNetz unterstützt Sie bei der Orientierung und Einschätzung Ihrer Fördermöglichkeiten, übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dargestellten Informationen. Die Angaben auf dieser Seite ersetzen nicht die verbindliche Förderzusage der jeweiligen Bewilligungsstelle.

Stand der fachlichen Prüfung: September 2026

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